Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 29. September 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/7192 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes - Drucksache 17/6642 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
In Artikel 1 Nummer 17 wird § 68b Absatz 2 wie folgt geändert:
- 1. In Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter "Salzgehalt des Wassers" durch die Wörter "Zuordnung zu Salzwasser oder zu Süßwasser" ersetzt.
- 2. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
"2. zusätzlich alle drei Jahre, beginnend 2012, zur Struktur der Aquakulturbetriebe: die Haltungsverfahren für Fische, Krebstiere, Weichtiere und Algen nach Anlagengröße, geografischem Gebiet und Zuordnung zu Salzwasser oder zu Süßwasser, der Anteil der weiterverarbeiteten Aquakulturerzeugnisse sowie die Vermarktungswege für nicht weiterverarbeitete Erzeugnisse."
Fristablauf: 04.11.11
Erster Durchgang: Drucksache. 316/11 (PDF)