Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes - Antrag der Länder Hessen, Niedersachsen -
Punkt 9b) der 950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Realisierung der Grundsteuerreform.
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren und bei der Festlegung der Grundsteuermesszahl die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft angemessen zu berücksichtigen. Es muss dabei sichergestellt werden, dass es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in ihrer Gesamtheit zu keiner grundsteuerlichen Mehrbelastung durch die Reform kommt. Hierzu darf das Grundsteuervolumen aus der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und der Hofstellen (einschließlich der Betriebsleiter- und Altenteilerwohnungen) insgesamt nicht erhöht werden.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem Wegfall des Einheitswertes eine zentrale Größe in einer Vielzahl von weiteren Feststellungsverfahren des Agrarsektors geändert werden müsste und bittet, dies im Weiteren zu beachten.