860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009
A.
Der federführende Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
- 1. Der Bundesrat hält an seiner Position zur grundsätzlichen Neuausrichtung der Agrarmärkte und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe fest.
Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass auf Grund der Wirtschaftskrise und der Situation auf den Agrarmärkten auch grundsätzlich rentable und zukunftsfähige landwirtschaftliche Betriebe zunehmend in Liquiditätsschwierigkeiten bis hin zur Existenzgefährdung geraten.
Er begrüßt daher die Entscheidung der Bundesregierung
- - , die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführte Reduzierung der Steuerrückerstattung für Agrardiesel, ihre Begrenzung auf 10.000 Liter je Kalenderjahr und vergütungsberechtigten Betrieb sowie den Selbstbehalt von 350 Euro p. a. rückgängig zu machen. Der Bundesrat fordert darüber hinaus, die Befristung dieser Regelung aufzuheben und fordert eine Harmonisierung auf dem Niveau wichtiger Mitbewerber in der EU.
- - zu verbesserten Liquiditätshilfen durch die Landwirtschaftliche Rentenbank und die damit einhergehenden Zinsverbilligungen des Bundes in Höhe von 25 Mio. Euro.
Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Verbesserung der Liquiditätssituation in landwirtschaftlichen Unternehmen durch die Möglichkeit einer quasi vorgezogenen Auszahlung der Betriebsprämie auf der Basis von Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
- [ 2. ] [Der Bundesrat befürwortet ein einheitliches Vorgehen zur Vorschusszahlung der Betriebsprämie zum frühestmöglichen Zeitpunkt.]
Weiter Ziffer 1
Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung
- - sich weiterhin im Rat und bei der Kommission dafür einsetzt, die Deminimis-Grenze der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 vorerst für zwei Jahre befristet von 7.500 Euro auf 30.000 Euro zu erhöhen und die maximal zulässigen Plafonds für die Mitgliedstaaten bzw. Länder sowie den Rahmen für Bürgschaften entsprechend anzupassen;
- - eine unabhängige Markt- und Preisberichterstattung in der Land- und Ernährungswirtschaft, die in erster Linie Sache der Wirtschaftsbeteiligten sein muss, positiv begleitet;
- - sich auf europäischer Ebene dafür einsetzt, die Absatzmöglichkeiten von Agrarprodukten zu verbessern, indem die Export- und Verarbeitungsbeihilfen weiterhin aufrechterhalten werden und der Ausbau von Exportkreditsicherungssystemen für aufnahmefähige Märkte vorangetrieben wird; die durch das Konjunkturpaket II erweiterten Möglichkeiten der Exportkreditsicherung müssen genutzt werden.
Der Bundesrat erwartet ferner, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, - die Butter- und Magermilchpulverintervention über den 31. August hinaus fortzusetzen,
- [ 3. ] [das Verwaltungsverfahren im Rahmen des Schulmilchprogramms zu vereinfachen und die Schulmilchbeihilfe anzuheben;]
Weiter Ziffer 1
- - die Kennzeichnung von Lebensmitteln, bei denen ganz oder teilweise Imitate verwendet werden, deutlich und nachvollziehbar auszugestalten (Analog-Käse);
- - für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit zu schaffen, steuerfreie Rücklagen zur Glättung der zukünftig auf Grund der Marktliberalisierung noch stärker schwankenden Gewinne zu schaffen;
- - die Regelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts zu prüfen und ggf. anzupassen, um insbesondere auf Ebene der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit und eine Stärkung der Marktstellung der Unternehmen zu schaffen;
- - nationale Forschungseinrichtungen im Agrarsektor zu stärken und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Wirtschaftsbeteiligten zur Entwicklung neuer Produkte und zur Erschließung attraktiver Märkte zu fördern.
- [ 4. ] [Insbesondere sieht der Bundesrat die Lage auf dem Milchmarkt mit großer Sorge.
In den letzten Monaten wurde versucht, auf verschiedenen Wegen Abhilfe zu schaffen. Mit vorfristig begonnener privater Lagerhaltung, Intervention und Exporterstattungen ist es zwar gelungen, den Milchpreis etwa auf Höhe des Interventionspreises zu stoppen. Eine grundsätzliche Änderung der Marktlage ist jedoch bisher nicht erkennbar. Nachteilig wirkt sich in diesem Zusammenhang auch aus, dass die Milchbauern versuchen, ihre durch den niedrigen Milchpreis bedingten Mindereinnahmen mit Hilfe erhöhter Produktionsmengen zu kompensieren.
Der Bundesrat stellt fest, dass zusätzliche staatliche Regelungsvorgaben zur Begrenzung der Angebotsmengen von Milch - Quotenkürzungen, Rücknahme der beschlossenen Quotenerhöhungen, Abschaffung der Saldierungsmöglichkeiten - trotz mehrfacher Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene offenbar nicht mehrheitsfähig sind.]
Weiter Ziffer 1
Der Bundesrat fordert die Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette Milch auf, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die ein zügiges und wirksames Reagieren auf Marktschwankungen ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen der Marktpartner.
B.
Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss haben von einer Empfehlung an den Bundesrat abgesehen.