Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 120741 - vom 29. November 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Oktober 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 28. Juni 2006 - "Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Südafrika" (KOM (2006) 0347),
- - In Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten - Festlegung der Leitlinien für die Kommission im Zusammenhang mit der Änderung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits vom 28. Juni 2006 (KOM (2006) 0348),
- - in Kenntnis des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits1, das im Oktober 1999 unterzeichnet und ab Januar 2000 vorläufig und teilweise angewendet wurde und am 1. Mai 2004 in vollem Umfang in Kraft getreten ist,
- - unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 20002 ("Abkommen von Cotonou"),
- - in Kenntnis des Berichts des UN-Millennium-Projekts: "Investitionen in die Entwicklung: ein praktischer Plan zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele",
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens"3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika4 sowie seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zur Partnerschaft für Wachstum, Stabilität und Entwicklung EU-Karibik5,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0310/2006),
A. in der Erwägung, dass Südafrika die bedeutendste politische Macht im Afrika südlich der Sahara ist und insbesondere im Rahmen der Afrikanischen Union und der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) auf afrikanischer Ebene und im Rahmen der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) auf regionaler Ebene tätig und ein bedeutender Akteur auf globaler Ebene, einschließlich bei internationalen Handelsverhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), ist und einen ständig wachsenden Beitrag zur Friedenserhaltung und Konfliktbeilegung in Afrika leistet,
B. in der Erwägung, dass Südafrika mit Abstand die stärkste Volkswirtschaft im Afrika südlich der Sahara sowie innerhalb der afrikanischkaribischen und pazifischen Staatengruppe (AKP) ist, und dass es seit der fünften Ministerkonferenz der WTO in Cancún eine führende Rolle in der G-20 als Vertreter der afrikanischen Entwicklungsländer spielt und bestrebt ist, den Handlungsspielraum dieser Länder bei den Verhandlungen über Schlüsselfragen für ihre Volkswirtschaften zu vergrößern,
C. in der Erwägung, dass Südafrika als Mitglied der Cairns-Gruppe der WTO bestrebt ist, die Interessen der Volkswirtschaften zu vertreten, die Agrarerzeugnisse ausführen,
D. in der Erwägung, dass Einkommensunterschiede ein Erbe der Apartheid-Ära sind, wobei eine Mehrheit der weißen Bevölkerung unter mit westeuropäischen Standards vergleichbaren Bedingungen lebt, wogegen eine Mehrheit der schwarzen Bevölkerung unter Bedingungen vergleichbar mit denen in den am wenigsten entwickelten Ländern und nahezu die Hälfte der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze lebt,
E. in der Erwägung, dass im Jahre 2004 die Strategie der südafrikanischen Regierung für das wirtschaftliche Empowerment der schwarzen Bevölkerung (BEE-Strategie) gebilligt wurde und darauf abzielt, die Ungleichheiten aus der Apartheid-Ära durch eine verstärkte wirtschaftliche Beteiligung der benachteiligten Bevölkerung zu beseitigen
F. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenrate in Südafrika extrem hoch ist, wobei die offizielle Rate über 30% und die inoffiziellen Schätzungen bei fast 40% liegen,
G. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenrate die nach wie vor bestehende Rassendiskriminierung widerspiegelt d.h. 50% der schwarzen Bevölkerung ist arbeitslos, wogegen die Rate bei der farbigen Bevölkerung ca. 27%, bei der asiatischen Bevölkerung 17% beträgt und bei der weißen Bevölkerung lediglich 6% ausmacht,
H. in der Erwägung, dass die Einwanderungssituation in Südafrika sehr speziell ist, da dieses Land einerseits seit Jahrzehnten legale (d.h. Gold- und Diamantenminen) wie auch illegale (besserer Lebensstandard) Migranten aus der gesamten südafrikanischen Region anzieht und andererseits ein Land ist, das sehr stark unter dem Phänomen des "Braindrain", insbesondere im Gesundheitswesen, leidet,
I. in der Erwägung, dass die südafrikanische Regierung ihre makroökonomischen politischen Ziele in der Initiative Accelerated and Shared Growth Initiative for South Africa (ASGISA)) festgelegt hat mit dem Ziel, bis 2014 das Wirtschaftswachstum auf 6% zu steigern und die Arbeitslosigkeit und die Armut zu halbieren,
J. in der Erwägung, dass Südafrika weltweit die höchste Zahl von HIV-Infizierten aufweist und im Jahre 2005 320 000 Menschen an AIDS starben und die AIDS-Pandemie eine humanitäre Tragödie darstellt, die besonders die Kinder trifft, die zu Waisen werden und Opfer von Missbräuchen sind, und die sich auch auf die südafrikanische Wirtschaft auswirkt,
K. in der Erwägung, dass Südafrika eine Triebkraft für die Wirtschaft der gesamten Region südlich der Sahara ist, und in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Entwicklung Südafrikas die Armutsminderung und das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele auf regionaler Ebene beeinflussen kann,
L. in der Erwägung, dass die hohe Kriminalitätsrate ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung und den Fremdenverkehrssektor darstellt und ausländische Direktinvestitionen abhält M. in der Erwägung, dass die Europäische Union der bedeutendste Handelspartner Südafrikas ist, wogegen der Handel mit Südafrika für die Europäische Union von mäßiger Bedeutung ist,
N. in der Erwägung, dass Südafrika ein qualifiziertes Mitglied des Cotonou-Abkommens ist das die nicht gegenseitigen Handelspräferenzen nicht in Anspruch nehmen kann und keine Finanzmittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds erhält, aber an der politischen Zusammenarbeit und den AKP-EU-Institutionen beteiligt ist,
O. in der Erwägung, dass die Europäische Union bei weitem der bedeutendste Geber für Südafrika ist und zirka 70% der gesamten Gebermittel aufbringt, was etwa 1,3% des Staatshaushalts ausmacht,
P. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die Zusammenarbeit im politischen, sozialen und kulturellen Bereich, in Umwelt- und Gesundheitsfragen und sonstigen Bereichen durch das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EU-Südafrika (TDCA) abgedeckt sind, das auf die Schaffung einer Freihandelszone mit einem asymmetrischen Zeitplan und dem Schutz empfindlicher Sektoren abzielt,
Q. in der Erwägung, dass die Kommission eine neue strategische Partnerschaft EU - Südafrika mit drei Hauptzielen vorgeschlagen hat, d. h. Schaffung eines einheitlichen, kohärenten und klarem Rahmens für sämtliche Bereiche der Zusammenarbeit, Übergang von einem politischen Dialog zu einer strategischen politischen Zusammenarbeit und Stärkung der bestehenden Zusammenarbeit mit einem überarbeiteten TDCA,
R. in der Erwägung, dass das TDCA der Europäischen Union das Schließen der Lücke in der Handelsbilanz mit Südafrika ermöglicht hat und in Bezug auf Zollanpassungen Südafrika eine stärkere Belastung als der Europäischen Union auferlegt hat, sodass die Europäische Union mehr Nutzen aus dem derzeit geltenden TDCA zieht als Südafrika,
S. in der Erwägung, dass Agrar- und Hochtechnologieerzeugnisse aus der Europäischen Union auf die südafrikanischen Märkte gelangen, mit nachteiligen Auswirkungen auf den Agrarsektor und die Entwicklung der südafrikanischen strategischen Mehrwerterzeugung, wie zum Beispiel Arzneimittel, Maschinen und Fahrzeuge,
T. in der Erwägung, dass Südafrika bereits im Rahmen des GATS weitreichende Verpflichtungen im Dienstleistungssektor eingegangen ist und beim Erreichen annehmbarer Niveaus beim Zugang und den Universaldiensten erheblichen Belastungen ausgesetzt ist,
U. in der Erwägung, dass die Kommission das TDCA überarbeiten möchte, insbesondere durch Aufnahme weiterer Bestimmungen über die Handelsliberalisierung und bindender Verpflichtungen bei Dienstleistungen, Investitionen, Regierungsaufträgen, geistigem Eigentum, Wettbewerb, Normung, Zöllen und Ursprungsregeln,
V. in der Erwägung, dass die Einbeziehung von Investitionen und Regierungsaufträgen Schwierigkeiten für Südafrika und für andere SACU-Länder (südafrikanische Zollunion) erzeugen kann,
W. in der Erwägung, dass die Kommission ferner vorschlägt, das TDCA dem überarbeiteten Cotonou-Abkommen in den Bereichen Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Bekämpfung des Terrorismus, Bekämpfung der Straflosigkeit und Vermeidung von Söldneraktivitäten anzupassen,
X. in der Erwägung, dass die Kommission beabsichtigt, dem Gemeinsamen Kooperationsrat EU-Südafrika am 14. November 2006 den Entwurf eines Aktionsplans EU-Südafrika zur Umsetzung der Strategischen Partnerschaft vorzuschlagen,
- 1. begrüßt den Ansatz der Kommission, der darin besteht, Schritte in Richtung einer Strategischen Partnerschaft EU-Südafrika zu ergreifen und einen kohärenten langfristigen Kooperationsrahmen vorzuschlagen;
- 2. unterstreicht, dass diese Strategische Partnerschaft einen einheitlichen Rahmen bieten sollte innerhalb dessen die bestehenden Kooperationsinstrumente im Interesse der südafrikanischen Bevölkerung und Wirtschaft leistungsfähiger werden können;
- 3. unterstreicht, dass die Strategische Partnerschaft eine Ergänzung zur EU-Afrika-Strategie sein und bestehende Arbeitsstränge bezüglich des Instruments der Entwicklungszusammenarbeit (DCI), der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) und anderer laufender Verhandlungen einbeziehen sollte;
- 4. unterstreicht, dass das vorrangige Ziel des Aktionsplans im Einklang mit dem Cotonou-Abkommen und im Hinblick auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele die Armutsminderung sein sollte und dass er die Wirkungen der Strategischen Partnerschaft auf die Länder der Region und auf die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) in Betracht ziehen sollte;
- 5. unterstreicht, dass die Bewältigung der HIV/AIDS-Krise mit einem ausgewogenen Ansatz zwischen Prävention (mit Schwerpunkt auf sexueller und reproduktiver Gesundheit) und Behandlung und Betreuung eine politische Priorität für die südafrikanische Regierung bleiben muss; begrüßt die Entscheidung der Regierung zugunsten eines Programms der Bereitstellung von antiretroviralen Arzneimitteln, besteht dennoch darauf, dass dessen Umsetzung umgehend verbessert werden muss;
- 6. begrüßt den neuen Ansatz, der darin besteht, von einem politischen Dialog zu einer strategischen politischen Zusammenarbeit überzugehen, bei der Südafrika als "Ankerland" ausgewiesen wird, das in der Lage ist, gemeinsame Ziele in regionalen, afrikanischen und weltweiten Fragen zu verfolgen, wobei die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass Südafrika als Sprecher der Länder südlich der Sahara in internationalen Foren wie der WTO und den Vereinten Nationen eine bedeutende Rolle zukommt
- 7. fordert, dass Südafrika die Beziehungen zwischen der SADC (Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika), der SACU (Südafrikanische Zollunion) und dem TDCA (Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen) im Hinblick auf die Konzeption einer geordneteren regionalen Entwicklungspolitik klärt; fordert die Kommission auf, die EU-Politik bezüglich der SADC, der SACU und dem TDCA unter Berücksichtigung der WPA-Verhandlungen klarzustellen;
- 8. schlägt vor, den politischen Dialog EU-Südafrika durch regelmäßige gegenseitige Besuche der parlamentarischen Delegationen weiter auszubauen (die von wesentlicher Bedeutung sind, wenn ein besseres gegenseitigen Verständnis für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die jeweiligen demokratischen Systeme und Zuständigkeitsbereiche erreicht werden soll);
- 9. unterstreicht die spezifische politische Rolle, die Südafrika bereits für den gesamten Kontinent (z.B. Sudan, Kongo, Liberia usw.) spielt; ist der Auffassung, dass diese Position von der Europäischen Union anerkannt und unterstützt werden muss; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Afrikanischen Union - mit Südafrika als einem der Gründerstaaten und aktivem Mitglied - als mögliches Sprachrohr für den afrikanischen Kontinent in einer globalisierten Welt und hofft auf eine Weiterentwicklung der Afrikanischen Union;
- 10. fordert Südafrika diesbezüglich auf, seinen politischen Einfluss dafür zu nutzen, eine friedliche Beilegung der Krise in seinem Nachbarland Simbabwe herbeizuführen;
- 11. ersucht die Kommission, die Tatsache zu berücksichtigen, dass Südafrika bedeutsame politische und Handelsbeziehungen zu asiatischen und lateinamerikanischen Ländern und zu Industrieländern im Rahmen internationaler Konfigurationen aufgebaut hat;
- 12. unterstreicht, dass der Aktionsplan den wirtschaftlichen Unterschieden zwischen der Europäischen Union und Südafrika, insbesondere im Handelsbereich, Rechnung tragen sollte wie dies die WTO - im Hinblick auf die halb entwickelten Volkswirtschaften - einräumt die sich für eine differenzierte Sonderbehandlung ausspricht, die die Beibehaltung bestimmter Zollsätze und anderer für den Schutz der im Entstehen befindlichen Volkswirtschaften erforderlichen sonstigen Handelsmaßnahmen ermöglicht
- 13. unterstreicht, dass der Aktionsplan einen besonderen Schwerpunkt auf die Schaffung von Anreizen für ausländische Investitionen legen und eine innovative Strategie in Verbindung mit den südafrikanischen Behörden entwerfen sollte, um die Haupthindernisse für Investitionen zu beseitigen, als da sind die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Aids, die hohe Kriminalitätsrate und die Eingriffe des Staates in die Beschäftigungs- und Eigentumspolitik;
- 14. fordert die Kommission nachdrücklich auf, nicht darauf zu beharren, Elemente in das überarbeitete TDCA aufzunehmen, die die wirtschaftliche Entwicklung Südafrikas oder die Bemühungen um Armutsminderung behindern würden, sich nicht in die südafrikanischen Beschlüsse über die Beteiligung des Privatsektors an der Bereitstellung von Diensten der Daseinsvorsorge einzumischen und aus dem Scheitern der Freihandelsverhandlungen SACU-USA, bei denen die Vereinigten Staaten versuchten der SACU unannehmbare Bedingungen aufzuzwingen, Lehren zu ziehen;
- 15. schlägt vor, aus dem EU-Haushalt Mittel zur Erleichterung des schwierigen Handelsintegrationsprozesses in der südafrikanischen Region bereitzustellen;
- 16. regt an, im Aktionsplan und im EU-Haushalt Mittel zur Unterstützung einer soliden südafrikanischen Energiesicherheitsstrategie vorzusehen, unter Berücksichtigung des Klimawandels und seiner sozialen und Umweltauswirkungen auf die Armen in Südafrika und der Region, mit Schwerpunkt unter anderem auf der Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen, insbesondere kleiner Wasserkraftwerke, Windenergie und Biomasse;
- 17. unterstreicht, dass der Aktionsplan einen partizipatorischen und Multistakeholder-Ansatz verfolgen und sich auf die Unterstützung für südafrikanische Prioritäten konzentrieren sollte, einschließlich der Bekämpfung der Ausbreitung von HIV/Aids, Maßnahmen der Regierung für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung und die Bekämpfung wirtschaftlicher Ungleichheiten, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Gewährleistung einer Verteilung der Wirtschaftsgüter nicht nur auf die entstehende Finanzelite, im Einklang mit der ASGISA-Initiative und der BEE-Strategie;
- 18. schlägt vor, dass denjenigen südafrikanischen Anträgen auf technische Unterstützung Vorrang eingeräumt werden sollte, die sich auf die Erreichung der Entwicklungsziele des Landes konzentrieren und auch zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Region beitragen, um die übrigen politischen Verantwortlichen in Afrika darin zu bestärken ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Konzeption und praktische Umsetzung eines Modells einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung für den Kontinent nachzukommen;
- 19. schlägt weiterhin vor, einen Kooperationsraum im Bildungs- und Ausbildungssektor zu schaffen der Studenten- und Lehreraustausch sowie ein Südafrika-Fenster im Programm Erasmus Mundus beinhaltet;
- 20. verweist auf die beträchtlichen Vorteile, die Südafrika aus Krediten seitens der Europäischen Investitionsbank erzielt hat, und fordert, dass für den Zeitraum 072013 ein zumindest gleichwertiges Unterstützungsniveau bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kleinstunternehmen und KMU beibehalten wird
- 21. dringt darauf, dass die Entwicklungshilfe lokal zugeteilt werden sollte, externe Fachleute nur hinzugezogen und Waren nur eingeführt werden sollten, wenn kein vergleichbares Fachwissen oder keine entsprechenden Waren in der Region verfügbar sind
- 22. unterstreicht die Vorreiterrolle im Bereich der Einwanderungspolitik, die Südafrika für die südafrikanische Region und auch für den afrikanischen Kontinent insgesamt aufgrund seiner einzigartigen Erfahrung in diesem Bereich spielen könnte; unterstreicht daher dass Südafrika unbedingt seine Anstrengungen im Hinblick auf die Einführung einer geschlossenen und wirksamen Migrationspolitik verstärken muss; fordert den Rat und die Kommission auf, diese Bemühungen durch einen Erfahrungsaustausch zu stärken und diese besondere Rolle Südafrikas in Migrationsprogrammen wie AENEAS und seinen Folgeprogrammen herauszustellen;
- 23. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen ständigem Dialog mit der südafrikanischen Regierung zu führen und das Parlament, die Kommunalregierungen und die Zivilgesellschaft an der Diskussion über die Strategische Partnerschaft sowie den Aktionsplan und dessen anschließende Umsetzung zu beteiligen;
- 24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten sowie der Regierung und der Nationalversammlung der Republik Südafrika zu übermitteln.
1 ABl. L 311 vom 4.12.1999, S. 3.
2 AB1. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. Geändert durch das Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).
3 AB1. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0445.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0304.