Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer Strategischen Partnerschaft EU-Südafrika (2006/2234(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 120741 - vom 29. November 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Oktober 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Südafrika die bedeutendste politische Macht im Afrika südlich der Sahara ist und insbesondere im Rahmen der Afrikanischen Union und der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) auf afrikanischer Ebene und im Rahmen der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) auf regionaler Ebene tätig und ein bedeutender Akteur auf globaler Ebene, einschließlich bei internationalen Handelsverhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), ist und einen ständig wachsenden Beitrag zur Friedenserhaltung und Konfliktbeilegung in Afrika leistet,

B. in der Erwägung, dass Südafrika mit Abstand die stärkste Volkswirtschaft im Afrika südlich der Sahara sowie innerhalb der afrikanischkaribischen und pazifischen Staatengruppe (AKP) ist, und dass es seit der fünften Ministerkonferenz der WTO in Cancún eine führende Rolle in der G-20 als Vertreter der afrikanischen Entwicklungsländer spielt und bestrebt ist, den Handlungsspielraum dieser Länder bei den Verhandlungen über Schlüsselfragen für ihre Volkswirtschaften zu vergrößern,

C. in der Erwägung, dass Südafrika als Mitglied der Cairns-Gruppe der WTO bestrebt ist, die Interessen der Volkswirtschaften zu vertreten, die Agrarerzeugnisse ausführen,

D. in der Erwägung, dass Einkommensunterschiede ein Erbe der Apartheid-Ära sind, wobei eine Mehrheit der weißen Bevölkerung unter mit westeuropäischen Standards vergleichbaren Bedingungen lebt, wogegen eine Mehrheit der schwarzen Bevölkerung unter Bedingungen vergleichbar mit denen in den am wenigsten entwickelten Ländern und nahezu die Hälfte der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze lebt,

E. in der Erwägung, dass im Jahre 2004 die Strategie der südafrikanischen Regierung für das wirtschaftliche Empowerment der schwarzen Bevölkerung (BEE-Strategie) gebilligt wurde und darauf abzielt, die Ungleichheiten aus der Apartheid-Ära durch eine verstärkte wirtschaftliche Beteiligung der benachteiligten Bevölkerung zu beseitigen

F. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenrate in Südafrika extrem hoch ist, wobei die offizielle Rate über 30% und die inoffiziellen Schätzungen bei fast 40% liegen,

G. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenrate die nach wie vor bestehende Rassendiskriminierung widerspiegelt d.h. 50% der schwarzen Bevölkerung ist arbeitslos, wogegen die Rate bei der farbigen Bevölkerung ca. 27%, bei der asiatischen Bevölkerung 17% beträgt und bei der weißen Bevölkerung lediglich 6% ausmacht,

H. in der Erwägung, dass die Einwanderungssituation in Südafrika sehr speziell ist, da dieses Land einerseits seit Jahrzehnten legale (d.h. Gold- und Diamantenminen) wie auch illegale (besserer Lebensstandard) Migranten aus der gesamten südafrikanischen Region anzieht und andererseits ein Land ist, das sehr stark unter dem Phänomen des "Braindrain", insbesondere im Gesundheitswesen, leidet,

I. in der Erwägung, dass die südafrikanische Regierung ihre makroökonomischen politischen Ziele in der Initiative Accelerated and Shared Growth Initiative for South Africa (ASGISA)) festgelegt hat mit dem Ziel, bis 2014 das Wirtschaftswachstum auf 6% zu steigern und die Arbeitslosigkeit und die Armut zu halbieren,

J. in der Erwägung, dass Südafrika weltweit die höchste Zahl von HIV-Infizierten aufweist und im Jahre 2005 320 000 Menschen an AIDS starben und die AIDS-Pandemie eine humanitäre Tragödie darstellt, die besonders die Kinder trifft, die zu Waisen werden und Opfer von Missbräuchen sind, und die sich auch auf die südafrikanische Wirtschaft auswirkt,

K. in der Erwägung, dass Südafrika eine Triebkraft für die Wirtschaft der gesamten Region südlich der Sahara ist, und in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Entwicklung Südafrikas die Armutsminderung und das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele auf regionaler Ebene beeinflussen kann,

L. in der Erwägung, dass die hohe Kriminalitätsrate ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung und den Fremdenverkehrssektor darstellt und ausländische Direktinvestitionen abhält M. in der Erwägung, dass die Europäische Union der bedeutendste Handelspartner Südafrikas ist, wogegen der Handel mit Südafrika für die Europäische Union von mäßiger Bedeutung ist,

N. in der Erwägung, dass Südafrika ein qualifiziertes Mitglied des Cotonou-Abkommens ist das die nicht gegenseitigen Handelspräferenzen nicht in Anspruch nehmen kann und keine Finanzmittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds erhält, aber an der politischen Zusammenarbeit und den AKP-EU-Institutionen beteiligt ist,

O. in der Erwägung, dass die Europäische Union bei weitem der bedeutendste Geber für Südafrika ist und zirka 70% der gesamten Gebermittel aufbringt, was etwa 1,3% des Staatshaushalts ausmacht,

P. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die Zusammenarbeit im politischen, sozialen und kulturellen Bereich, in Umwelt- und Gesundheitsfragen und sonstigen Bereichen durch das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EU-Südafrika (TDCA) abgedeckt sind, das auf die Schaffung einer Freihandelszone mit einem asymmetrischen Zeitplan und dem Schutz empfindlicher Sektoren abzielt,

Q. in der Erwägung, dass die Kommission eine neue strategische Partnerschaft EU - Südafrika mit drei Hauptzielen vorgeschlagen hat, d. h. Schaffung eines einheitlichen, kohärenten und klarem Rahmens für sämtliche Bereiche der Zusammenarbeit, Übergang von einem politischen Dialog zu einer strategischen politischen Zusammenarbeit und Stärkung der bestehenden Zusammenarbeit mit einem überarbeiteten TDCA,

R. in der Erwägung, dass das TDCA der Europäischen Union das Schließen der Lücke in der Handelsbilanz mit Südafrika ermöglicht hat und in Bezug auf Zollanpassungen Südafrika eine stärkere Belastung als der Europäischen Union auferlegt hat, sodass die Europäische Union mehr Nutzen aus dem derzeit geltenden TDCA zieht als Südafrika,

S. in der Erwägung, dass Agrar- und Hochtechnologieerzeugnisse aus der Europäischen Union auf die südafrikanischen Märkte gelangen, mit nachteiligen Auswirkungen auf den Agrarsektor und die Entwicklung der südafrikanischen strategischen Mehrwerterzeugung, wie zum Beispiel Arzneimittel, Maschinen und Fahrzeuge,

T. in der Erwägung, dass Südafrika bereits im Rahmen des GATS weitreichende Verpflichtungen im Dienstleistungssektor eingegangen ist und beim Erreichen annehmbarer Niveaus beim Zugang und den Universaldiensten erheblichen Belastungen ausgesetzt ist,

U. in der Erwägung, dass die Kommission das TDCA überarbeiten möchte, insbesondere durch Aufnahme weiterer Bestimmungen über die Handelsliberalisierung und bindender Verpflichtungen bei Dienstleistungen, Investitionen, Regierungsaufträgen, geistigem Eigentum, Wettbewerb, Normung, Zöllen und Ursprungsregeln,

V. in der Erwägung, dass die Einbeziehung von Investitionen und Regierungsaufträgen Schwierigkeiten für Südafrika und für andere SACU-Länder (südafrikanische Zollunion) erzeugen kann,

W. in der Erwägung, dass die Kommission ferner vorschlägt, das TDCA dem überarbeiteten Cotonou-Abkommen in den Bereichen Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Bekämpfung des Terrorismus, Bekämpfung der Straflosigkeit und Vermeidung von Söldneraktivitäten anzupassen,

X. in der Erwägung, dass die Kommission beabsichtigt, dem Gemeinsamen Kooperationsrat EU-Südafrika am 14. November 2006 den Entwurf eines Aktionsplans EU-Südafrika zur Umsetzung der Strategischen Partnerschaft vorzuschlagen,


1 ABl. L 311 vom 4.12.1999, S. 3.
2 AB1. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. Geändert durch das Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).
3 AB1. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0445.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0304.