Vorlage an den Bundesrat
Vorschlag für die Berufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, 10. März 2016

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit endet nach sechs Jahren am 30. Juni 2016 ( § 375 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Es ist daher notwendig, die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zeit ab dem 1. Juli 2016 neu zu berufen.

Der Bundesrat ist berechtigt, drei Mitglieder für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen (§ 371 Absatz 5 i.V.m. § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III).

Ich bitte Sie deshalb, bis zum 31. Mai 2016 drei Mitglieder zur Berufung in den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen.

Die Vorgeschlagenen müssen die Voraussetzungen des § 378 SGB III erfüllen. Die Pflicht, für jeden auf die vorschlagsberechtigte Stelle entfallenden Sitz einen Mann und eine Frau vorzuschlagen, ist mit dem Wegfall von § 379 Absatz 4 SGB III zum 1. Mai 2015 entfallen. Jedoch hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Berufung Frauen und Männer mit dem Ziel ihrer gleichberechtigten Teilhabe in den Gruppen zu berücksichtigen (§ 377 Absatz 2 Satz 2 SGB III). Deshalb bitte ich bei den Vorschlägen um eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern.

Ich bitte darum, mir den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der von Ihnen vorgeschlagenen Personen mitzuteilen und zu bestätigen, dass die Vorgeschlagenen die Voraussetzungen des § 378 Absatz 1 SGB III erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Nahles