Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 23. Mai 2011
Steffen Kampeter
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts plan 2011 T€ | bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
02 | Deutscher Bundestag | ||
0201 | Deutscher Bundestag | ||
68701 | Leistungen an internationale Organisationen/Leistungen im Zusammenhang mit internationalen Mitgliedschaften | 1.266 | 160 |
Wechselkursbedingter Bedarf beim Beitrag an die Interparlamentarische Union (IPU). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Organisation. | |||
07 | Bundesministerium der Justiz | ||
0701 | Bundesministerium | ||
681 01 | Entschädigungsleistungen aus Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | 80 | 128 |
Entschädigungsleistungen aus Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den Urteilen des EGMR vom 13. Januar 2011. | |||
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
1101 | Bundesministerium | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 210 | |
Anmietung von zusätzlichen Büroräumen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin. | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
86301 | Darlehen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Finanzierung von Teilansprüchen im Entschädigungsfall "Phoenix" | .....25 .600 | 50.000 |
Abschluss eines Darlehensvertrages mit der EdW, damit diese ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie der einschlägigen EU -Anlegerentschädigungs-Richtlinie 97/7/EG in dem Entschädigungsfall "Phoenix" erfüllen kann. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. März 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzel plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts plan 2011 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
0805 | Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik | ||
518 02 üpl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 7.700 | 6.100 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig. | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu. 100 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu. 100 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu. 100 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu. 100 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu. 100 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu. 100 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu. 100 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu. 1.200 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu. 1.200 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu. 1.200 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu. 1.200 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu. 600 T€ | |||
Abschluss "ELM -Anmietungsvertrag" zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik für das Ausweichrechenzentrum Bonner Talweg 100, 53119 Bonn. | |||
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
1101 | Bundesministerium | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 1.426 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig. | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu. 322 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu. 333 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu. 349 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu. 349 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu. 73 T€ | |||
Anmietung von zusätzlichen Büroräumen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin. | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
863 01 apl | Darlehen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Finanzierung von Teilansprüchen im Entschädigungsfall "Phoenix" | 91.000 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 91.000 T€ | |||
Abschluss eines Darlehensvertrages mit der EdW, damit diese ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie der einschlägigen EU -Anlegerentschädigungs-Richtlinie 97/7/EG in dem Entschädigungsfall "Phoenix" erfüllen kann. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. März 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)
Einzel plan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- /Kapitelbezeichnung /Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts plan 2011 T€ | über-/außer planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
1101 | Bundesministerium | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 395 | |
Anmietung von zusätzlichen Büroräumen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. |