Der Bundesrat hat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat sieht die Probleme, die mit der im Verhältnis zu Zigaretten und Feinschnitt moderaten Besteuerung von Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak verbunden sind, durch den Richtlinienvorschlag noch nicht als gelöst an.
Die geringere Besteuerung hat bereits jetzt zu Ausweichreaktionen der Hersteller geführt, die Zigaretten vergleichbare Produkte als Zigarillos bzw. Zigarren auf den Markt gebracht haben. Dies versucht die Kommission nunmehr mit "präziseren" Definitionen von Zigarren- und Zigarilloprodukten sowie Pfeifentabak zu begrenzen. Die bislang gefundene Abgrenzung ist aus Sicht des Bundesrates nicht ausreichend und bedarf der weiteren Überarbeitung. Andernfalls muss davon ausgegangen werden, dass die Hersteller auch weiterhin neue Tabakprodukte entwickeln werden, um in den Genuss der günstigeren Steuersätze zu gelangen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, darauf hinzuwirken, dass die Kommission eine neue Richtlinie mit sämtlichen Regelungen hinsichtlich der Struktur und der Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren erstellt, statt die vorhandenen drei Richtlinien zu ändern. Dies würde zu mehr Transparenz und Überschaubarkeit führen.