Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 118. Sitzung am 11. Oktober 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/6627 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 016/5551 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 09.11.07
Erster Durchgang: Drucksache. 225/07 (PDF)