Empfehlungen der Ausschüsse
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe 0a - neu - (§ 2 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 3 ErhaltungsV)

In Artikel 2 Nummer 2 ist vor Buchstabe a folgender Buchstabe 0a einzufügen:

'0a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Begründung:

Die Änderung ist notwendig, um zu verdeutlichen, dass die in § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Erhaltungssortenverordnung geregelten Sachverhalte auch für Pflanzensorten, die im Gemeinsamen Sortenkatalog für Gemüsearten aufgeführt sind, gelten. Ohne diese Änderung bestünde bezüglich der umzusetzenden Richtlinie 2009/145/EG ein Umsetzungsdefizit.