Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2006/2117(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6410 - vom 14. Dezember 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. November 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2005 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten dem Präsidenten des Parlaments am 13. März 2006 offiziell übermittelt wurde und der Bürgerbeauftragte, Nikiforos Diamandouros, seinen Bericht am 3. Mai 2006 dem Petitionsausschuss vorstellte,

B. in der Erwägung, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza am 7. Dezember 2000 feierlich proklamiert wurde und dass der politische Wille besteht, dieser Erklärung zwingende Rechtskraft zu verleihen,

C. in der Erwägung, dass Artikel 41 der Charta der Grundrechte vorsieht, dass jede Person ein Recht darauf hat, "dass ihre Angelegenheiten von den Organen und Einrichtungen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden",

D. in der Erwägung, dass Artikel 195 des EG-Vertrags und Artikel 43 der Charta der Grundrechte vorsehen, dass die "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat" das Recht haben, "den Bürgerbeauftragten der Union im Fall von Missständen bei der Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz in Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen",

E. in der Erwägung, dass es unbedingt nötig ist, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft mit den notwendigen Haushaltsmitteln ausgestattet sind, damit sie ihre Verpflichtungen so erfüllen können, dass die Bürger prompte und substantielle Antworten auf ihre Anfragen, Beschwerden und Petitionen erhalten,

F. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte sich dafür ausgesprochen hat, dass alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bezüglich des Kodexes der guten Verwaltungspraxis und der diesbezüglichen Entschließung des Parlaments vom 6. September 20013 einen gemeinsamen Ansatz verfolgen,

G. in der Erwägung, dass 2005 die bisher höchste Anzahl an Beschwerden an den Bürgerbeauftragten eingegangen ist, sowie in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte 2005 in über 75 % aller an ihn überwiesenen Fälle - einschließlich unzulässiger Beschwerden - effiziente Hilfe leisten konnte, und zwar entweder durch die Einleitung einer Untersuchung, die Weiterleitung an die zuständige Stelle oder durch Beratung bezüglich der zuständigen Stelle, für eine prompte und wirksame Lösung seines Problems,

H. in der Erwägung, dass jedoch immer noch fast 70% aller eingehenden Beschwerden außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Bürgerbeauftragten liegen und dies zu 93,7% darin begründet liegt, dass sie inhaltlich nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, da sie nicht gegen ein Gemeinschaftsorgan oder eine Gemeinschaftseinrichtung gerichtet sind I. in der Erwägung, dass sich die Tätigkeiten des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses durchaus überlappen können, insbesondere, wenn der Bürgerbeauftragte prüft, ob die von der Kommission gegen Mitgliedstaaten eingeleiteten Verletzungsverfahren mit den allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts und dem Grundsatz der guten Verwaltungspraxis in Einklang stehen, und der Petitionsausschuss gleichzeitig Petitionen prüft, die in derselben Angelegenheit angebliche Verstöße dieses Mitgliedstaats gegen Gemeinschaftsrecht anprangern,

J. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte im Jahre 2005 insgesamt 627 Anfragen behandelt hat und dass das Ergebnis der abgeschlossenen Untersuchungen zeigt, dass in 114 Fällen kein Verwaltungsmissstand festgestellt werden konnte; außerdem in der Erwägung, dass 89 Fälle im Anschluss an eine Beschwerde an den Bürgerbeauftragten von dem jeweiligen Organ oder der jeweiligen Einrichtung selbst geregelt werden konnten und dass 22 einvernehmliche Lösungen vorgeschlagen wurden,

K. in der Erwägung, dass die Untersuchungen des Bürgerbeauftragten häufig positive Ergebnisse für die Beschwerdeführer mit sich bringen und dazu beitragen, die Qualität der Verwaltung in den betroffenen Organen und Einrichtungen durch die Annahme und Umsetzung angemessener Maßnahmen zu verbessern,

L. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte dem Parlament 2005 drei Sonderberichte vorgelegt hat und in der Erwägung, dass ein Sonderbericht an das Parlament dem Bürgerbeauftragten ein wertvolles Mittel an die Hand gibt, um politische Unterstützung des Parlaments und seines Petitionsausschusses zu ersuchen, wenn es darum geht, die Angelegenheiten von Bürgern zu regeln, deren Rechte verletzt wurden, und um gleichzeitig den Standard der europäischen Verwaltung weiter zu verbessern,

M. in der Erwägung, dass die meisten Untersuchungen Fälle betrafen, in denen ein Mangel an Transparenz beanstandet wurde; in der Erwägung, dass dies im Hinblick auf die demokratische Glaubwürdigkeit der Union einen Anlass zur Sorge darstellt,

N. in der Erwägung, dass 68% der Untersuchungen des Bürgerbeauftragten die Kommission betrafen; ferner in der Erwägung, dass die Kommission am 4. Oktober 2005 neue interne Verfahren für die Weiterbehandlung von Untersuchungen des Bürgerbeauftragten verabschiedet hat,

O. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte 2005 weiterhin daran gearbeitet hat, im Rahmen von Sitzungen und gemeinsamen Veranstaltungen konstruktive Arbeitsbeziehungen mit anderen Europäischen Organen und Einrichtungen aufzubauen ferner in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte 2005 das Europäische Netzwerk von Bürgerbeauftragten dadurch weiter ausgebaut und wirksamer ausgestaltet hat, dass er den Informationsaustausch und die Übernahme guter Verwaltungspraxis vorangetrieben hat; in der Erwägung, dass sein Petitionsausschuss an diesem Netzwerk beteiligt ist,

P. in der Erwägung, dass die Einrichtung des Bürgerbeauftragten im Jahre 2005 ihr 10jähriges Jubiläum gefeiert hat und dass die verschiedenen Mitteilungen des Bürgerbeauftragten aus Anlass dieses Jubiläums das Ziel hatten, die Bürgerinnen und Bürger in stärkerem Maße für ihre Rechte zu sensibilisieren und sie besser darüber zu informieren wie sie diese Rechte ausüben und sich entsprechend an den Bürgerbeauftragten wenden können,


1 ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15. Geändert durch den Beschluss 2002/262/EG, EGKS, Euratom (ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13).
2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0121.
3 ABl. C 72 E vom 21.3.2002, S. 331.