Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Langfristige Vision für die Infrastruktur in Europa und darüber hinaus - COM (2013) 711 final
Der Bundesrat hat in seiner 917. Sitzung am 29. November 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Länder bei der Ermittlung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Hinblick auf die Überarbeitung der Unionsliste im Jahr 2015 und danach hinreichend beteiligt werden.
2. Er hält es nicht für angezeigt, dass die Union ihre Bemühungen zur Entwicklung einer gesamteuropäischen Vision für ein Kohlendioxidtransportnetz fortsetzt und insoweit die ersten grenzüberschreitenden Projekte ermittelt. Er verweist insoweit auf Ziffer 22 seiner Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG - BR-Drucksache 653/11(B) - und bekräftigt, dass zwar ein Bedarf an CO₂-Infrastruktur in der Phase der Technologieerprobung an regionalen CO₂-Netzen für konkrete Projekte entstehen kann, sofern diese in einem Mitgliedstaat zugelassen sind bzw. werden; die Schaffung einer europaweiten CO₂-Infrastruktur wird aber abgelehnt.