Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.