Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, die Möglichkeiten zur Kreditvergabe in der aktuellen COVID-19-Pandemie durch zielgerichtete Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern und damit insbesondere die Kreditversorgung des Mittelstands zu gewährleisten.
- 2. In diesem Zusammenhang stellt aus Sicht des Bundesrates insbesondere der vorgeschlagene vorgezogene Geltungsbeginn für den überarbeiteten Faktor zur Unterstützung von KMU und für den neuen Faktor zur Unterstützung von Infrastrukturfinanzierung einen wichtigen Beitrag dar.
- 3. Die COVID-19-Pandemie unterstreicht einmal mehr die hohe Bedeutung der staatlichen Förderbanken und deren Förderkreditangebot zur Vermeidung von Finanzierungsengpässen gerade in Krisensituationen. Bei der Ausreichung von Förderkrediten nehmen dabei Sparkassen, Genossenschaftsbanken und private Banken in ihrer Hausbankfunktion eine wichtige Rolle ein.
- 4. Damit die staatlichen Hilfsmaßnahmen eine noch größere Wirkung entfalten können, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im weiteren Verhandlungsverlauf ergänzend zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen für die Schaffung einer generellen Ausnahme von Förderkrediten bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Verschuldungsquote einzusetzen. Zudem sollten die von den staatlichen Förderbanken bereitgestellten Haftungsfreistellungen als Kreditrisikominderung durch Anpassung der entsprechenden europäischen Regelungen generell anerkannt werden.