Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 126. Sitzung am 13. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 19/14745 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes - Drucksachen 19/13960, 19/14385 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 06.12.19 Erster Durchgang: Drucksache. 410/19 (PDF)