Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, 26. September 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat von Berlin hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019 zu setzen und sie anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Honigbienen und Wildbienen sind wichtige Bestäuber von Kultur- und Wildpflanzen. Der Erhalt dieser Insekten ist aus Sicht des Bundesrates daher auch in wirtschaftlicher Hinsicht geboten. Allerdings sieht der Bundesrat mit Sorge, dass sowohl die Zahl der Arten als auch die Zahl der Bestäuberinsekten insgesamt zurückgeht. So ist etwa die Hälfte der Wildbienenarten in Deutschland in ihrem Bestand bedroht oder bereits ausgestorben. Neben dem Verlust von Biotopen und der Zerstückelung der Landschaft ist nach Auffassung des Bundesrates auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mitursächlich für diesen Rückgang der Zahl der Insekten, insbesondere der Bestäuberinsekten. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf, um den Artenverlust zu stoppen, wie er bereits mit Beschluss vom 11. Februar 2011 (Drs. 805/10(B) ) ausgeführt hat.
- 2. Der Schutz der Bestäuberinsekten bewegt auch die Zivilgesellschaft. Die zur Zeit auf europäischer Ebene laufende Bürgerinitiative "Rettet die Bienen! Schutz der Artenvielfalt und Verbesserung der Lebensräume von Insekten in Europa" hat daher diese Problematik aufgegriffen und fordert u.a. den Einsatz dieser Stoffe drastisch zu reduzieren, Zulassungskriterien zu reformieren und gefährliche Pflanzenschutzmittel ausnahmslos zu verbieten.
- 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit den EFSA-Bienenleitlinien (EFSA Guidance Document on the risk assessment of plant protection products on bees [Apis mellifera, Bombus spp. and solitary bees]) eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Beurteilung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bestäuberinsekten vorliegt, mit der neben der akuten Toxizität auch subletale Wirkungen sowie Wirkungen auf Bienenlarven beurteilt werden können. Die nunmehr von der EFSA in Angriff genommene Überarbeitung der Leitlinien darf daher ausschließlich der Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse dienen. Der Bundesrat hält es für nicht akzeptabel, den bestehenden hohen wissenschaftlichen Standard dieser Leitlinien grundsätzlich abzusenken.
- 4. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Beurteilung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln nicht allein die Wirkungen auf die Honigbiene zu betrachten, sondern darüber hinaus auch die Effekte auf Wildbienen einzubeziehen.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene, insbesondere bei der Überarbeitung der EFSA-Bienenleitlinien, dafür einzusetzen, dass die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihrer chronischen Auswirkungen sowie ihrer Effekte auf Bienenlarven und Wildbienen als verbindlicher Standard in Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, einschließlich der Verfahren zur Zulassungserneuerung in den Mitgliedstaaten, festgelegt wird.