Beschluss des Bundesrates
Einundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (51. Anrechnungsverordnung - 51. AnrV)
Der Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.