Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Nummer 5 Satz 1 und 2 und Nummer 7
Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:
- a) Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Satz 1 sind die Wörter "sowie eine CO₂-Bepreisung unter Beachtung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland einzuführen" zu streichen.
- bb) Satz 2 ist zu streichen.
- b) In Nummer 7 sind die Wörter "und um eine Initiative zur Umsetzung ggf. erforderlicher Rechtsänderungen" zu streichen.
Als Folge sind in der Begründung die Absätze 3, 5, 6 und 7 zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Eine CO₂-Bepreisung lediglich gemeinsam mit anderen EU-Ländern ist kritisch zu sehen. Weil damit neue Kostenbelastungen für die energieintensiven Wirtschaftsbereiche geschaffen würden, sollte dies - um einseitige Wettbewerbsnachteile weitgehend zu vermeiden - im globalen Verbund oder zumindest gemeinsam mit den G20-Staaten umgesetzt werden. Auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde daher vereinbart, eine CO₂-Bepreisung anzustreben, die nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. Daher kann zwar der Forderung nach einer Prüfung der Einführung einer international abgestimmten CO₂-Bepreisung zugestimmt werden. Auf die konkrete Einführung einer CO₂-Bepreisung durch die Bundesregierung bereits jetzt hinzuwirken, wäre verfrüht, da es vorrangig einer internationalen Koordinierung eines CO₂-Bepreisungssystems bedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nicht zu gefährden.