COM (2018) 782 final
Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem voraussichtlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch eine Änderung der Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen (AdR) ansteht und nimmt den Vorschlag der Kommission vom 28. November 2018 zur Sitzverteilung im AdR nach dem Brexit zur Kenntnis. Danach sollen drei der 24 durch den Austritt des Vereinigten Königreichs freiwerdenden Sitze an Zypern, Luxemburg und Estland gegeben werden, die anlässlich des Beitritts Kroatiens diese Sitze jeweils abgegeben hatten. Die restlichen 21 Sitze sollen als Reserve für künftige EU-Erweiterungen dienen.
- 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich der Vorschlag der Kommission mit einem Beschluss des AdR-Präsidiums vom 3. Juli 2018 deckt, dem sich auch die deutsche Delegation im AdR angeschlossen hat.
- 3. Er hält grundsätzlich an seiner Auffassung fest, dass die aktive Teilnahme der Regionen an der Willensbildung auf EU-Ebene wesentlich zu einer stärkeren Legitimität und Bürgernähe europäischer Entscheidungen beiträgt und die Sitzverteilung des AdR daher stärker dem Grundsatz der degressiven demografischen Proportionalität Rechnung tragen sollte (vergleiche BR-Drucksache 801/10(B) ).
- 4. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Protokollnotiz der Delegationen aus Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich im Ministerrat aus dem Jahr 2014, die im Zusammenhang mit dem Beitritt Kroatiens ebenfalls darauf hingewiesen hatten, dass bei einer zukünftigen Veränderung der Zusammensetzung des AdR eine "demografische Korrektur" im Sinne der einwohnerstärksten Mitgliedstaaten erfolgen sollte.1
- 5. In der aktuellen Situation erkennt der Bundesrat allerdings an, dass vor dem Hintergrund einer Verkleinerung der EU die Forderung nach der Vergrößerung weiterer nationaler Delegationen schwer zu vermitteln und somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist.
- 6. Der Bundesrat behält sich daher vor, das Thema "demografische Korrektur" zu gegebener Zeit wiederaufzugreifen, und fordert die Bundesregierung auf, in künftigen Verhandlungen gegenüber Rat und Kommission dafür einzutreten, dass bei der Berechnung der Sitzverteilung des AdR eine stärker an den Prinzipien des Europäischen Parlaments orientierte Sitzverteilung beschlossen wird.
- 7. Der Bundesrat weist für das weitere Verfahren auf das Einvernehmenserfordernis gemäß § 14 EUZBLG hin.
1 Siehe Appendum 1 zum Vermerk des Ausschusses der Ständigen Vertreter für den Rat vom 16. Dezember 2014 zum "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen", 156870/14 ADD1.