Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/5579 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts - Drucksache 19/4851 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
"2. Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter "und in § 15 Abs. 2" gestrichen.
- b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Die Bundeszentralstelle kann hierzu mit allen zuständigen Stellen im In- und Ausland unmittelbar verkehren." "
2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
"3 . Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter "und in § 15 Abs. 2" gestrichen.
- b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Die Meldepflicht nach Satz 1 Nummer 1 beschränkt sich auf eine Meldung über den Abschluss des Vermittlungsverfahrens, sofern dieses nicht das Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten des Adoptionsübereinkommens betrifft." "
Fristablauf: 14.12.18
Erster Durchgang: Drucksache. 383/18 (PDF)