Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 22. Oktober 2018
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften - BR-Drucksache 700/17(B) - übersende ich Ihnen die beigefügte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Weiss
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften - BR-Drucksache 700/17(B) -
Das BMG nimmt zur Entschließung vom 15. Dezember 2017, BR-Drucksache 700/17(B) , wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1 (Listung zugelassener Untersuchungsstellen für Trinkwasser auf der Plattform Re-SyMeSa (Recherchesystem Messstellen und Sachverständige)):
Nach der Trinkwasserverordnung haben die Länder die von ihnen zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in Form einer Liste im Internet oder auf andere geeignete Weise zu veröffentlichen. Das BMG begrüßt eine ländergemeinsame Veröffentlichung und hat daher keine Einwände, wenn die genannte Plattform der Länder (betrieben durch das Land Hessen) zur Listung der zugelassenen Untersuchungsstellen genutzt wird.
Zu Punkt 2 (Probennahme und Akkreditierung von Trinkwasseruntersuchungsstellen):
Das BMG wird die Regelungen zur Probennahme mit Bezug auf die Akkreditierung von Trinkwasseruntersuchungsstellen hinsichtlich der Rechtssicherheit bei Haftungsfragen prüfen und erforderlichenfalls eine Änderung der Trinkwasserverordnung veranlassen.
Zu Punkt 3 (Absenkung des Grenzwertes für Chrom auf 0,0050 mg/l bei der nächsten Änderung der Trinkwasserverordnung):
Das BMG wird im Rahmen der nächsten Änderung der Trinkwasserverordnung eine Anpassung des Grenzwertes für Chrom unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft zur Toxikologie von Chrom prüfen.
Zu Punkt 4 (Außerbetriebnahme noch vorhandener Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und bei Hausanschlüssen und Unterstützung des Austauschs dieser Leitungen mit Fördermitteln):
Das BMG wird im Rahmen der nächsten Änderung der Trinkwasserverordnung die Notwendigkeit einer Regelung zur Außerbetriebnahme noch vorhandener Bleileitungen prüfen. Auch die mögliche Unterstützung der dazu nötigen Umbaumaßnahmen betroffener Inhaber solcher Trinkwasser-Installationen mit Fördermitteln wird dabei geprüft.
Zu Punkt 5 (Hinwirken auf flexiblere Überwachungsvorschriften für Wasserversorgungsanlagen mit weniger als 10 Kubikmeter Abgabemenge pro Tag im Rahmen der Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie):
Das BMG setzt sich derzeit bei den Verhandlungen im Rahmen der Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie dafür ein, dass die Anzahl und der Umfang der verpflichtenden Analysen für die Inhaber dezentraler kleiner Wasserversorgungen flexibilisiert werden und die zuständige Überwachungsbehörde den Umfang und die Anzahl im Einzelfall weitgehend festlegen kann.