Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 11. Oktober 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 19/4861 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 19/4464 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 23.11.18 Erster Durchgang: Drucksache. 392/18 (PDF)