Beschluss des Bundesrates
Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 91e Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 48 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zuzustimmen.