Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Berlin, 10. August 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 10. August 2018 zu dem o.g. Gesetz Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 die folgende Entschließung gefasst:
"Der Bundesrat begrüßt das vorliegende Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes. Er bittet die Bundesregierung jedoch, bei nächster Gelegenheit eine Ermächtigung in das Gesetz einzufügen, die es ermöglicht, Verstöße der Freizeitfischerei gegen die im letzten Jahr 2017 erstmals geltenden Tagesfangbeschränkungen für Dorsch in der westlichen Ostsee über die Seefischerei-Bußgeldverordnung zu sanktionieren. Mit dem Gesetz in seiner vorliegenden Form ist eine Ahndung von Freizeitfischern festgestellten Verstößen nicht möglich." *
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet derzeit am Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes. Im Rahmen dieser Änderung soll u.a. der Anwendungsbereich des Gesetzes in der Weise ausgeweitet werden, dass grundsätzlich auch Verstöße der Freizeitfischerei über die Seefischerei-Bußgeldverordnung sanktioniert werden können.