Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksachen 18/12933, 18/12955 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl - Drucksache 18/12359 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 2 Nummer 1 wird nach der Angabe "Absatz 2" die Angabe "Satz 2" eingefügt.
Fristablauf: 21.07.17 Initiativgesetz des Bundestages