Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.