Der Deutsche Bundestag hat in seiner 209. Sitzung am 15. Dezember 2016 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung - Drucksachen 18/10469, 18/10671 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c auf Drucksache 18/10671 angenommen.
- "1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2015 eine überparteiliche und verschiedenste gesellschaftliche Gruppen umfassende Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) eingesetzt. Am 27. April 2016 hat die Kommission ihren Abschlussbericht mit dem Titel "Verantwortung und Sicherheit, Ein neuer Entsorgungskonsens" vorgelegt. Darin hat die KFK Empfehlungen unterbreitet, wie die Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig gesichert werden kann. Auf den in der Kommission gefundenen Konsens baut das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung auf.
Die Kernenergie in Deutschland war - wie kaum ein anderes Thema - Gegenstand intensiver politischer Kontroversen in den letzten Jahr-zehnten. Das Gesetz trägt dazu bei, diese Kontroversen zu überwinden und bietet die Möglichkeit, jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu befrieden.
Ebenso wie die KFK und die Bundesregierung hat auch der Deutsche Bundestag ein großes Interesse, dass die Kernkraftwerksbetreiber über die entsorgungsbezogenen Verfahren hinaus alle Streitigkeiten mit Bezug zur Kernenergie auf nationaler Ebene und auf Ebene internationaler Schiedsgerichte beenden, damit eine dauerhafte Befriedung dieses Themenbereichs erreicht wird.
- 2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- a) gerade auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 zu den Verfassungsbeschwerden betreffend das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes weiterhin eine umfassende, möglichst einvernehmliche und dauerhaft tragfähige Lösung anzustreben;
- b) sich im Zusammenhang mit den Verhandlungen über einen öffentlichrechtlichen Vertrag dafür einzusetzen, die Rücknahme aller im Atombereich anhängigen Klagen und Rechtsbehelfe zu erreichen;
- c) bei den Anlagerichtlinien des Fonds vorzusehen, dass die nachhaltige Anlage der Mittel insbesondere nicht in Projekten oder Anlagen Verwendung finden, die dem übergeordneten Willen des Gesetzgebers zuwider laufen, die Nutzung der Atomenergie zu beenden;
- d) unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, mit der die Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung auf andere vorausleistungspflichtige Betreiber von Anlagen zur Brennstoffversorgung, die zum Stichtag 31. Dezember 2016 stillgelegt sind, übertragen werden können. Der Vorschlag für eine gesetzliche Regelung soll innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung vorgelegt werden. Grundlage des Vorschlags ist eine unabhängige Ermittlung der insoweit für die Zwischen- und Endlagerung erforderlichen Finanzmittel unter Würdigung methodischer Erfahrungen, die hierzu im Zusammenhang mit der KFK gesammelt wurden."