Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
Der Bundesrat hat in seiner 949. Sitzung am 14. Oktober 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. September 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.