Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
(Bundesteilhabegesetz - BTHG)

Punkt 29 der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen eines Stufenplanes eine klare zeitliche Perspektive für den vollständigen Ausstieg bzw. für zumindest weitergehende Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Menschen mit Behinderung zu benennen.

Begründung:

Im Zusammenhang mit den erforderlichen Fachleistungen der Eingliederungshilfe sieht der Gesetzentwurf für Menschen mit Behinderung weitreichende Verbesserungen beim Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens vor. Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung wird es auch bei den Leistungen der Hilfe zur Pflege sowie bei der Berücksichtigung des Arbeitsentgelts von Beschäftigten in Werkstätten geben. Allerdings bleiben diese Verbesserungen deutlich hinter den Erwartungen insbesondere der Menschen mit Behinderung zurück.

Aus Sicht des Bundesrates sollte daher eine zeitliche Perspektive dafür geschaffen werden, dass die Fachleistungen für Menschen mit Behinderung vollständig unabhängig vom Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens erbracht werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ist Relikt eines vom bisherigen Fürsorgecharakter geprägten Verständnisses der Eingliederungshilfe als Ausgleich von physischen oder psychischen Defiziten. Die Fachleistungen der neu konzipierten Eingliederungshilfe folgen dagegen dem inklusiven Ansatz der UN-BRK, unter deren Geltung allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang ermöglicht werden soll. Hieraus ergibt sich ein umfassender Auftrag an den Staat, die Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe zu schaffen.

Auch bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen insbesondere auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sollten zumindest im Rahmen eines Stufenplanes weitergehende Verbesserungen im Sinne der Menschen mit Behinderung vorgesehen werden. Vor allem Menschen mit einer geistigen Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, profitieren nach dem derzeitigen Gesetzentwurf nicht ausreichend von den Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.