Antrag der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich

Punkt 63 der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregulierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vorgesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr führen. Mit Blick auf den Schienenpersonenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden.