Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.