Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 31. Mai 2016
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2016 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts- plan 2016 T€ | bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
07 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | ||
0710 | Sonstige Bewilligungen | ||
519 01 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 537 | 46 |
Erhöhte Sanierungskosten beim Internationalen Seegerichtshof in Hamburg . Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Liegenschaftsabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | ||
1219 | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie | ||
671 21 | Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Schiffsunfällen | 120 | 130 |
Erfüllung der Aufgaben gemäß Seesicherheitsuntersuchungsgesetz (SUG) und der Richtlinie 2009/18EG im Rahmen der Untersuchung des sehr schweren Seeunfalls des Fischkutters CONDOR. | |||
14 | Bundesministerium der Verteidigung | ||
1403 | Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten | ||
412 01 apl | Aufwandsentschädigung in Fällen eines dienstlich veranlassten Ortswechsels für innerhalb des Geschäftsbereichs BMVg abgeordnetes/kommandiertes Personal zur Unterstützung der Aufnahme von Asylsuchenden/Flüchtlingen Gewährung einer Aufwandsentschädigung in Fällen eines dienstlich veranlassten Ortswechsels für innerhalb des Geschäftsbereichs BMVg abgeordnetes/kommandiertes Personal zur Unterstützung der Aufnahme von Asylsuchenden/Flüchtlingen. | ||
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
1702 | Kinder- und Jugendpolitik | ||
661 01 apl | Zuschüsse im Rahmen der Sonderfazilität "Schutz in Flüchtlingsunterkünften" der KfW-Bankengruppe | 500 | |
Erstattung von Ausgaben, die der KfW-Bankengruppe auf Grund von zinsverbilligt ausgereichten Krediten für die Sonderfazilität zur Finanzierung von Investitionen der Kommunen in bauliche Schutzmaßnahmen für Frauen, Kinder und besonders schützenswerte Personengruppen in zentralen und dezentralen Flüchtlingsunterkünften entstehen. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. März 2016 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
687 04 apl | EU-TUR-Flüchtlingsfazilität, bilateraler Beitrag Deutschlands | 127.000 | |
Mehrbedarf auf Grund erforderlicher bilateraler Beiträge Deutschlands zur Einrichtung einer Flüchtlingsfazilität ("Refugee Facility for Turkey"). Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2016 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts- plan 2016 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
0452 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 3.706 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 310 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 926 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 926 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 926 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 618 T€ | |||
Die Verpflichtungsermächtigung dient der Anmietung von Büroflächen im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftskonzepts zur Unterbringung der Außenstelle Berlin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. | |||
10 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | ||
1010 | Sonstige Bewilligungen | ||
683 04 apl | Maßnahmen zur Anpassung und Entwicklung der Fischereiflotte | 450 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 150 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 150 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 150 T€ | |||
Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für den Ausbildungsberuf "Fischwirtin/Fischwirt". |
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts- plan 2016 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
1702 | Kinder- und Jugendpolitik | ||
661 01 apl | Zuschüsse im Rahmen der Sonderfazilität "Schutz in Flüchtlingsunterkünften" der KfW-Bankengruppe | 10.300 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 1.600 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 1.800 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 1.600 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 1.400 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 1.200 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 1.000 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 800 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 500 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 300 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 100 T€ | |||
Erstattung von Ausgaben, die der KfW-Bankengruppe auf Grund von zinsverbilligt ausgereichten Krediten für die Sonderfazilität zur Finanzierung von Investitionen der Kommunen in bauliche Schutzmaßnahmen für Frauen, Kinder und besonders schützenswerte Personengruppen in zentralen und dezentralen Flüchtlingsunterkünften entstehen. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. März 2016 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
19 | Bundesverfassungsgericht | ||
1912 | Bundesverfassungsgericht | ||
711 01 apl | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 1.008 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 800 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 208 T€ | |||
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung von Sicherungs- und Renovierungsmaßnahmen in den vom Bundesverfassungsgericht gemieteten Räumen des Karlsruher Schlosses. Die außerplanmäßige Verpflichtung wird zur Auftragserteilung benötigt. |
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts- plan 2016 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
687 04 apl | EU-TUR-Flüchtlingsfazilität, bilateraler Beitrag Deutschlands | 300.900 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 188.000 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 94.500 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 18.400 T€ | |||
Mehrbedarf auf Grund erforderlicher bilateraler Beiträge Deutschlands zur Einrichtung einer Flüchtlingsfazilität ("Refugee Facility for Turkey"). Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2016 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |