947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt die Bestandsaufnahme der Kommission zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zur Kenntnis und begrüßt, dass die Kommission schon jetzt eine Diskussion über die Fortschritte und Herausforderungen für die weitere Arbeit des EFSI anstößt.
- 2. Die vorliegenden Daten lassen es derzeit nicht zu, die durchweg positive Zwischenbilanz der Kommission zum EFSI und die Vorschläge nach zeitlicher und sachlicher Ausweitung zu teilen.
- 3. Es erscheint vielmehr nicht ausgeschlossen, dass bei einigen der bislang realisierten Projekte die für EFSI geforderten Voraussetzungen der Additionalität, des europäischen Mehrwerts sowie der Nachhaltigkeit nicht erfüllt sind.
- 4. Die Kommission räumt bereits selbst ein, die Zusätzlichkeit sei ein wesentliches Merkmal der EFSI-Garantie, das bei der Auswahl der Projekte stärker berücksichtigt werden sollte.
- 5. Eine Hebelwirkung von 23 (Investitionen im Volumen von 100 Milliarden Euro durch 4 Milliarden Euro EFSI-Mittel) spricht eher für Mitnahmeeffekte.
- 6. Die von der Kommission angestrebte "wahrhaft ausgewogene geografische Verteilung" entspricht nicht dem Ziel von EFSI, die Förderung ausschließlich von der Erfüllung der - keine Quotierung umfassenden - Förderkriterien abhängig zu machen.
- 7. Die von der Kommission vorgelegte Aufstellung EFSI-gestützter Finanzierungen nach Sektoren und Staaten ist weder bezüglich der Erfüllung aller Förderkriterien noch der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte aussagekräftig.
- 8. Um die Sinnhaftigkeit der erfolgten EFSI-Förderung und der Chancen zukünftiger EFSI-Förderungen sowie ihre mögliche Ausweitung beurteilen zu können, wird die Kommission gebeten, eine umfassende Analyse der bislang geförderten Projekte vorzulegen. Diese Analyse sollte auch etwaige Folgekosten für die öffentlichen Haushalte berücksichtigen.
- 9. Insbesondere sollte über eine von der Kommission vorgeschlagene Verlängerung der EFSI-Förderung erst nach Vorliegen einer Analyse diskutiert werden.
- 10. Auf einer derart gesicherten Basis mag die Kommission den Rat erneut ersuchen, daraus herzuleitende Prioritäten zu billigen.
B
- 11. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.