Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeers zwischen 3 und 12 Seemeilen

Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. März 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 25 des Grundgesetzes zuzustimmen.