Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas

Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Januar 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.