Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"

Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"