Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 20. Januar 2016
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission zur Steigerung des Industrieanteils in der EU auf bis zu 20 % des Bruttoinlandsprodukts der EU, insbesondere dann, wenn dies mit der angestrebten Steigerung der Energieeffizienz von 20 % im Rahmen der Europa-2020-Strategie einhergeht. Deutschland verfügt über eine starke industrielle Basis. In keiner anderen europäischen Volkswirtschaft vergleichbarer Größe ist der Wertschöpfungsanteil der Industrie derart ausgeprägt.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass eine sichere und umweltgerechte Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Industrieunternehmen in Deutschland ist. Die Eigenstromproduzenten haben in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass Energieerzeugung und -nutzung bei der industriellen Produktion und Verarbeitung hocheffizient erfolgte. Hierbei wurden in vorbildlicher Weise massive Investitionen in Energieeffizienztechnologien getätigt. Diese Investitionen sind auch gezielte Investitionen in einen aktiven Klimaschutz.
- 3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Belastung von bestehenden Eigenstrom-Anlagen mit zusätzlichen Abgaben die Wettbewerbsfähigkeit vieler Industrieunternehmen und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gefährdet. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhin ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft mit ihren hocheffizienten KWK-Anlagen und Erneuerbaren-Energien-Anlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus Erneuerbaren Energien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.
- 4. Im Rahmen der anstehenden Novelle des EEG in Deutschland, die sich im rechtlichen Kontext der Umwelt- und Energieleitlinien der Europäischen Kommission vollzieht, ist es deshalb ungeachtet der Verordnungsermächtigung in § 33 Abs. 2 Nr. 2 KWKG erforderlich, den Fortbestand der Befreiung der Bestandsanlagen sicherzustellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich - im Sinne des Vertrauensschutzes - bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass bestehende Eigenstrom-Anlagen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können.