Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2015: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0801 Titel 699 31 Abschließende Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen - bis zur Höhe von 48.600 T€

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 1. Dezember 2015
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Beauftragten für den Haushalt des BMF seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0801, Titel 699 31 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 48.600 T€ zu leisten.

Die überplanmäßige Ausgabe beruht auf einem höheren Bundesbeitrag zum Programm der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (JCC) für Einmalbeihilfen an Holocaust-Überlebende (Hardship Fund) aufgrund gestiegener Antragszahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Art. 2 der Zusatzvereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR vom 31. August 1990 (Art. 2 Abkommen) und den darauf bezogenen jährlichen Folgeverhandlungen mit der JCC.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn