Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.