936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015
A
1. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - (§ 18 Absatz 1 Nummer 4)
In Artikel 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:
- '1a. In § 18 Absatz 1 Nummer 4 wird die Angabe " § 3 Satz 1" durch die Angabe " § 3 Absatz 2" ersetzt.'
Folgeänderung:
In der Begründung ist unter "B. Besonderer Teil" nach dem Text zu § 3 folgender Text einzufügen:
"(Änderung § 18 Absatz 1 Nummer 4)
Der ehemalige Katalog von Ordnungswidrigkeitstatbeständen aus § 3 Satz 1 wird zu § 3 Absatz 2(neu), so dass die entsprechenden Handlungen nach wie vor als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf die Einzelbegründung wird verwiesen.
B
2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, Herrn Minister Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in dessen Ausschüssen zu bestellen.