Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative "Stop Vivisection"

C(2015) 3773 final

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.