Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren"

Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates: "Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren"

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesrecht herzustellen. Dies umfasst die Öffnung der Ehe durch Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und damit die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.

Begründung:

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, gleichgeschlechtliche und nichtgleichgeschlechtliche Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten.

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" beim Deutschen Bundestag einzubringen, vgl. BR-Drucksache 196/13(B) HTML PDF .

Mit dieser Entschließung bringt der Bundesrat erneut zum Ausdruck, dass er an dem Ziel des damaligen Gesetzesentwurfes unverändert festhält.