Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behauptet. Die Stimmung bei Unternehmern und Verbrauchern verbessert sich zunehmend. Die binnenwirtschaftliche Dynamik wird vor allem durch maßgebliche Einkommenssteigerungen getragen. Eine positive Arbeitsmarktentwicklung bildet die Basis hierfür. Die positive Wirtschaftsentwicklung wirkt sich weiterhin dämpfend auf die Entwicklung wesentlicher Ausgabenbereiche im Bundeshaushalt aus, u.a. bei den Sozialausgaben. Zudem reduzieren sich die Zinsausgaben des Bundes aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus deutlich. Der Bundeshaushalt 2015 wird - wie schon der Haushalt des Vorjahres - ohne Nettoneuverschuldung auskommen. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund mit der Fortführung einer soliden und wachstumsorientierten Finanzpolitik einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Staatsfinanzen unternimmt. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit des Staates und das Vertrauen von Unternehmern und Bürgern.
- b) Die weitere Entwicklung der öffentlichen Finanzen ist indes nach wie vor mit Unsicherheiten behaftet. Risiken ergeben sich u.a. aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld. Eine weitere Verschärfung der geopolitischen Konflikte kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist die Erholung im Euroraum immer noch störanfällig. Entscheidend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird sein, ob die gesamtwirtschaftliche Aktivität im Euroraum wieder an Kraft gewinnt. Auch eine mittelfristige Erhöhung des Zinsniveaus kann den Bundeshaushalt vor neue Herausforderungen stellen. Die vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zu erwartenden Herausforderungen lassen ebenfalls keinen Aufschub bei der weiteren Konsolidierung der öffentlichen Finanzen auf allen Ebenen zu.
- c) Ein attraktiver Schienenpersonennahverkehr sichert die Mobilität der Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in den Regionen und Städten. Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr sind hierfür von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung muss langfristig geregelt werden, nicht zuletzt um für Auftragsvergaben ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundesrat bedauert, dass nach wie vor keine Einigung über die bereits im Jahr 2014 vorgesehene Revision der Regionalisierungsmittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 erzielt werden konnte und hinsichtlich des Dritten Gesetzes zur Änderung der Regionalisierungsmittel der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste. Der Bundesrat erwartet, dass die Regionalisierungsmittel nunmehr zeitnah in ausreichendem Maße erhöht werden und verweist auf den durch den Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BR-Drs. 557/14(B) ).
- d) Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen und finanziellen Rahmen. Die angestoßene Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Allerdings muss die Neuregelung auch auf eine gesicherte finanzielle Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an ihre Zusage, dass mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich bei den Kosten der Eingliederungshilfe erfolgen muss.
- e) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die bislang nur allgemein vorgestellten Pläne zur Ausgestaltung des für die Jahre 2016 bis 2018 vorgesehenen 10 Mrd.-Investitionsprogramms hinsichtlich 7 Mrd. Euro im Nachtragshaushalt nunmehr konkretisiert. Diese Mittel können wichtige Impulse für das weitere Wachstum setzen. Vor allem die besondere Berücksichtigung der wichtigen Zukunftsbereiche Verkehr und digitale Infrastruktur kann bedeutende Signalwirkung entfalten. Er weist jedoch darauf hin, dass die erforderliche Ko-Finanzierung der Bundesmittel für die Länder eine zusätzliche Herausforderung bei der Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse darstellt. Er bittet den Bund daher, die Programme so auszugestalten, dass die zusätzlichen Belastungen für die Haushalte der Länder begrenzt werden.