Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppen "Tartizipatorische Verwaltung des kulturellen Erbes" und "Förderung des Zugangs zur Kultur über digitale Medien" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur
(2015 bis 2018)

Der Bundesrat hat in seiner 931. Sitzung am 6. März 2015 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur (2015 bis 2018)

N. N.