Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde

Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.