Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 4. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/3440 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Drucksache 18/3321 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 26.12.14
Initiativgesetz des Bundestages
1. Dem Artikel 1 wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. § 100 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 4 werden nach den Wörtern "anzuwenden sind" die Wörter ", wobei § 33c Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden ist" eingefügt.
- b) In Nummer 10 Buchstabe a werden dem Wort "statt" die Wörter "statt § 5 Nummer 4 ist § 18 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden und" vorangestellt."
2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 2
Inkrafttreten
- (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
- (2) Artikel 1 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft."