929. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014
A
- 1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
- 2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung anzunehmen:
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die für den Verkehrsbereich bereitgestellten Regionalisierungsmittel erhöht werden und der Ansatz zumindest um die zur Deckung von Kostensteigerungen dringend erforderliche, bisher erfolgte Dynamisierung von 1,5 Prozent aufgestockt wird (vgl. Drucksache 350/14(B) ).
Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass dieser Forderung im Bundeshaushalt 2015 nicht gefolgt wurde. Er weist vor diesem Hintergrund mit Nachdruck auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes hin, dessen Einbringung beim Deutschen Bundestag der Bundesrat am 28. November 2014 beschlossen hat (vgl. Drucksache 557/14(B) ). Der Gesetzentwurf sieht eine aus Sicht des Bundesrates dringend erforderliche Anpassung des Ausgangsbetrags der Regionalisierungsmittel an den nachgewiesenen Bedarf (8,5 Mrd. Euro im Jahr 2015) sowie eine Erhöhung der jährlichen Dynamisierungsrate auf 2 Prozent vor. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind, sieht doch § 5 Absatz 5 Regionalisierungsgesetz eine Revision der Höhe der Mittel zum 1. Januar 2015 vor.