Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 18/3082 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus - Drucksachen 18/2580, 18/2628 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 321/14 (PDF)