Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/3088 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge - Drucksachen 18/2576, 18/2627 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 322/14 (PDF)