Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht über die Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
(Berichtszeitraum: 3. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2013)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Berlin, 15. Oktober 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
anliegend übersende ich Ihnen den vom Bundeskabinett am 15. Oktober 2014 beschlossenen Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.*

Mit dem Bericht wird die Bitte des Deutschen Bundestages erfüllt, die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag auf dieser Grundlage unverzüglich Bericht zu erstatten (Bundestagsdrucksache 17/7217, Entschließung Ziffer II) .

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Maas

* Wird als Bundestags-Drucksache 18/2950 verteilt.