Berichtigung
Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 24. November 2014 zu der o.g. Verordnung Folgendes mitgeteilt:

Mit Schreiben der Bundeskanzlerin an den Präsidenten des Bundesrates vom 15. Oktober 2014 wurde die im Betreff genannte Verordnung mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 493/14 (PDF) ).

Nach erneuter Prüfung wurden im Verordnungstext drei offenbare Unrichtigkeiten festgestellt:

1. Artikel 2
Änderung der Branntweinsteuerverordnung:

Dieser ist auf § 164 Absatz 2 des Branntweinmonopolgesetzes gestützt und dient der Anpassung an die Terminologie des Mess- und Eichgesetzes und der Verordnung.

Derzeit wird im Artikel 2 auf " § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3" der (neuen) MessEV verwiesen. Die Verweisung muss korrekter Weise auf " § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5" erfolgen. Mit dem falschen Verweis können das Branntweinmonopolgesetz und die Branntweinsteuerverordnung nicht richtig vollzogen werden.

2. Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung:

Hier werden die Wörter "...durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2326)..." durch die Wörter "...durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1227)..." ersetzt.

3. Artikel 9
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung:

Hier werden die Wörter "...

Artikel 8 der Verordnung vom 5. November 2013 (BGBl. I S. 3920)..." durch die Wörter "...

Artikel 4 der Verordnung vom 30. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1666)..." ersetzt.

Ich bitte, dieses im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren.